Mittelvergabe im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß §§ 11-14 und § 74 SGB VIII in Verbindung mit §§ 2 bis 5 des Kinder- und Jugendförderungs